Bundeskabinett zementiert Armut im Niedriglohnbereich

KAB kritisiert Kabinettsentscheidung

Enttäuscht ist die KAB über den fehlenden Mut und Gestaltungswillen der Bundesminister, Armut in Deutschland an der Wurzel zu bekämpfen. „Mit der heutigen Entscheidung des Kabinetts, die Vorgaben der Mindestlohn-Kommission zur Lohnuntergrenze in den kommenden Jahren zu übernehmen, zementiert die Bundesregierung die Armut im Niedriglohnbereich“, erklärt Andreas Luttmer-Bensmann, Bundesvorsitzender der KAB.  Die jetzige Anpassung um 15 Cent ab 1. Januar und 10,45 Euro ab Mitte 2022 werde Menschen in Armut stürzen und die Sozialkassen weiter belasten.

15 Millionen Beschäftigte verdienen unter 14 Euro brutto pro Stunde

Laut der jüngsten Studie des Statistischen Bundesamts verdienen 15 Millionen Menschen in Deutschland einen Stundenlohn unter 14 Euro. Es müsste ein Stundenlohn von 14,40 Euro brutto pro Stunde erreicht werden, um als Rentner bei 45 Beitragsjahren über die sogenannte Armutsgefährdungsschwelle zu kommen (Hans-Böckler-Stiftung 2017). Viele Arbeitnehmer*innen arbeiten in Teilzeit und deutlich weniger Jahre, besonders Frauen und Alleinerziehende. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird die Angst vor Altersarmut weiter steigen. Knapp 39 Prozent aller Beschäftigten arbeiten somit heute für einen Lohn der ihre Armut im Alter vorprogrammiert“, erklärt Luttmer-Bensmann.

KAB kritisiert Kabinettsentscheidung

Er kritisiert, dass weiterhin in Deutschland von einem Hochlohnland gesprochen wird, obwohl systematisch die Politik den Niedriglohnbereich weiter ausbaut. „Heute hätten das Bundeskabinett ein deutliches Signal setzen können, und Millionen Arbeitsnehmern Hoffnung auf ein besseres Auskommen geben können“, kritisiert der KAB-Bundesvorsitzende. Die KAB setzt sich derzeit mit einer Petition für einen Mindestlohn von 13,69 Euro ein.

Erst jüngst hat Luttmer-Bensmann mit Arbeitsmarktexperten der Bundestagsfraktionen gesprochen und eine deutliche Anhebung des Mindestlohns gefordert. Der „Schutz vor Armut“ müsse laut der Bündnis-Grünen Beate Müller-Gemmeke als neues Mindestlohnkriterium ins Gesetz geschrieben werden.

Foto: KAB Deutschlands e. V.

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