Junge Menschen brauchen faire Chancen beim Start ins Berufsleben

Der Einstieg ins Berufsleben ist für junge Menschen ein wichtiger Schritt. Mit einer Ausbildung oder dem ersten Arbeitsplatz verbinden sich Hoffnungen, Erwartungen und der Wunsch, das eigene Leben selbstständig gestalten zu können.

Damit aus diesem Start eine echte Perspektive wird, braucht es jedoch mehr als einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag. Junge Menschen brauchen faire Chancen, gute Bildung, verlässliche Begleitung und Arbeitsbedingungen, die ihnen Sicherheit und Entwicklungsmöglichkeiten bieten.

Als KAB im Bistum Essen ist für uns klar: Gute Arbeit muss von Anfang an gute Arbeit sein.

Doch faire Chancen beginnen nicht erst mit dem ersten Arbeitsvertrag. Sie beginnen in der Schule. Gerade deshalb sieht die KAB mit Sorge, wenn Bildung unter Finanzierungsdruck gerät, Personal fehlt oder Angebote eingeschränkt werden. In mehreren Bundesländern wird derzeit über Kürzungen oder eine knappere Finanzierung von Bildungs- und Ganztagsangeboten diskutiert, während zugleich Lehrkräftemangel, Unterrichtsausfall und ein erheblicher Investitionsbedarf bestehen.

Wer von jungen Menschen Leistungsbereitschaft, gute Abschlüsse und einen erfolgreichen Einstieg in das Berufsleben erwartet, muss ihnen auch die Voraussetzungen dafür bieten. Bildung darf nicht davon abhängen, in welcher Kommune eine Familie lebt, welche Unterstützung Eltern leisten können oder welche Schule zufällig über ausreichendes Personal und gute Ausstattung verfügt.

Zur Chancengerechtigkeit gehört deshalb eine verlässliche Bildungsinfrastruktur: gute Schulen, ausreichend Lehrkräfte, funktionierende Berufsorientierung und Angebote, die junge Menschen beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf begleiten.

Und auch nach dem Schulabschluss darf Unsicherheit nicht zum Normalzustand werden.

Aktuell plant die Bundesregierung beziehungsweise die Regierungskoalition Änderungen bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen. Nach den derzeit diskutierten Plänen könnten solche Arbeitsverhältnisse für Neueinstellungen bis Ende 2030 künftig bis zu vier Jahre dauern und bis zu sechsmal verlängert werden. Heute sind ohne Sachgrund grundsätzlich maximal zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen möglich. Die geplanten Änderungen sind bislang politische Vorhaben und noch nicht geltendes Recht.

Gerade für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger wäre eine längere Phase befristeter Beschäftigung problematisch. Wer am Anfang seines Berufslebens steht, braucht Perspektiven: für eine eigene Wohnung, für Familie, für finanzielle Unabhängigkeit und für die Planung des eigenen Lebens. Jahrelange Unsicherheit darüber, ob ein Arbeitsvertrag verlängert wird, steht diesem Anspruch entgegen.

Befristete Beschäftigung kann in einzelnen Situationen sinnvoll sein. Sie darf aber nicht zum dauerhaften Normalfall für eine ganze Generation werden.

Diözesanvorsitzender Manfred Niemann bringt es auf den Punkt: „Junge Menschen brauchen einen fairen Start ins Berufsleben. Wer von ihnen Leistung, Flexibilität und Verantwortung erwartet, muss ihnen auch Sicherheit und eine verlässliche Perspektive bieten. Gute Ausbildung und gute Arbeit dürfen nicht an kaputtgesparten Bildungsstrukturen oder jahrelanger beruflicher Unsicherheit scheitern.“

Wer eine Ausbildung beginnt, übernimmt Verantwortung, lernt einen Beruf und leistet einen wichtigen Beitrag im Betrieb. Junge Beschäftigte dürfen deshalb nicht als billige Arbeitskräfte betrachtet werden. Sie haben Anspruch auf Respekt, eine qualifizierte Ausbildung, verlässliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Arbeitsbedingungen, die ihre Gesundheit und ihre persönliche Entwicklung schützen.

Zur menschenwürdigen Arbeit gehören für die KAB sichere Arbeitsplätze, angemessene Einkommen, humane Arbeitszeiten und eine starke Interessenvertretung der Beschäftigten – ausdrücklich auch für Menschen in beruflicher Ausbildung.

Faire Chancen bedeuten außerdem Teilhabe und Mitbestimmung. Junge Menschen sollen erfahren, dass ihre Stimme im Betrieb zählt. Arbeitnehmervertretungen und demokratische Mitbestimmung sind deshalb auch für Auszubildende und Berufseinsteiger von großer Bedeutung. Die KAB setzt sich seit langem dafür ein, Arbeitnehmerrechte und Mitbestimmung zu stärken.

Als christliche Arbeitnehmerbewegung schauen wir dabei auf den ganzen Menschen. Beruflicher Erfolg allein bestimmt nicht seinen Wert. Jeder junge Mensch bringt Fähigkeiten, Hoffnungen und eine unverlierbare Würde mit.

Eine gerechte Gesellschaft darf jungen Menschen deshalb nicht zuerst immer neue Anforderungen stellen und ihnen gleichzeitig Sicherheit und Chancen nehmen.

Junge Menschen brauchen einen guten Start: gute Bildung, eine qualifizierte Ausbildung, faire Arbeitsbedingungen, Mitbestimmung und eine echte Perspektive für ihr Leben.

 

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