„Die aktuellen Haushaltsplanungen setzen in Verbindung mit der angestrebten Reform von
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung die Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Sozialversicherung
aufs Spiel“, kritisiert der ACA-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann.
Faktisch werde die Sozialversicherung zum Verschiebebahnhof, bei dem die Versichertengemeinschaft
zusätzlich belastet wird, um die Finanznöte der Bundesregierung auszubaden.
Angesichts steigender Beiträge steht die Sozialversicherung vor großen Herausforderungen.
Vor allem in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind die Belastungen für Versicherte
und Arbeitgebende in den vergangenen Jahren gestiegen. Für die gesetzliche Rentenversicherung
zeichnet sich ein deutlicher Beitragssprung ab 2028 ab. Vor diesem Hintergrund
strebt die Bundesregierung eine umfassende Reform an, die aus Sicht des ACA-Bundesvorstandes
weder sozial noch finanziell ausgewogen ist.
So plant die schwarz-rote Bundesregierung unter anderem Kürzungen des Bundeszuschusses
für die gesetzliche Rentenversicherung. Faktisch werden dadurch die Mehrausgaben für den
vollständigen Leistungsausbau bei der Mütterrente entgegen früheren Planungen nicht mehr
aus Steuermitteln finanziert. Für die Versicherten zieht dies eine zusätzliche Belastung von
vier Milliarden Euro nach sich.
Für die Reform der Pflegeversicherung stehen ebenfalls Maßnahmen im Mittelpunkt, die
den Pflegebedürftigen zusätzliche Lasten aufbürden. Dabei tut eine Entlastung Not: In der
stationären Pflege liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei über 3.000 Euro im Monat. In
der Folge ist schon heute ein Teil der Pflegebedürftigen darauf angewiesen, die staatliche
Hilfe zur Pflege zu beantragen. Auch sollen die Hürden steigen, um in einen Pflegegrad eingestuft
zu werden. Ein regelhafter Bundeszuschuss, der in angemessener Weise Ausbildungsund
Investitionskosten abdeckt und damit finanzielle Entlastung ins System bringen könnte,
ist hingegen nicht vorgesehen. Stattdessen sollen zur Gegenfinanzierung die Beiträge für
Versicherte ohne Kinder angehoben werden. Eine zukunftsfähige Perspektive ist damit trotz
zunehmenden Pflegebedarfs nicht im Blick.
#Genauso wenig ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine ergänzende Deckung gesamtgesellschaftlicher
Aufgaben aus Steuermitteln vorgesehen. Die Beitragszahler*innen
werden weiterhin den Großteil der Beiträge für die Bürgergeldbeziehenden tragen müssen.
12 Milliarden Euro sind dafür laut GKV-Spitzenverband zu veranschlagen. Nach derzeitigen
Planungen wird sich der Bund ab 2027 nur mit 250 Millionen Euro beteiligen. „Das ist völlig
unangemessen“, kommentiert Kathrin Zellner, stellvertretende Bundesvorsitzende der ACA.
Zugleich beabsichtigt der Bundesfinanzminister, den regulären Bundeszuschuss um zwei Milliarden
Euro zu kürzen. „In Summe zieht sich der Bund um 1,75 Milliarden Euro aus der Finanzierung
heraus. Hier rechnet sich der Staat zu Lasten der Versichertengemeinschaft gesund.“
Aus Sicht des ACA-Bundesvorstandes stehen damit wesentliche Teile der Reformen nicht nur
im Widerspruch zum vorrangigen Ziel, die Beiträge der Versicherten und Arbeitgebenden zu
stabilisieren. Es bringt im Ergebnis auch einen Sozialabbau mit sich, da Leistungen der Sozialversicherung
reduziert werden.
Einseitige Reformen mit langfristigen Folgen
Am Ende des aktuellen Reformprozesses darf kein geringeres Leistungsniveau von gesetzlicher
Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung stehen. „Langfristig wirkende Strukturreformen
sind unumgänglich,“ erklärt Bernhard Dausend, stellvertretender ACA-Bundesvorsitzender.
Die Krankenhausreform sei ein gutes Beispiel dafür. Denn diese könne bei konsequenter
Umsetzung jährliche Einsparungen von fast neun Milliarden Euro mit sich bringen. Das sei
umgerechnet immerhin schon ein halber Beitragssatzpunkt. „Diffuse Leistungskürzungen
verbieten sich jedoch.“ Dausend zählt dazu die Kürzung des Zuschusses bei Zahnersatz oder
erhöhte Zuzahlungen auf Medikamente. Faktisch würden die Versicherten nicht entlastet,
sondern müssten die Aussicht auf vorerst stabile Beiträge mit erhöhten Zuzahlungen begleichen.
„Die geplanten Kürzungen bei den Bundeszuschüssen zeigen, dass es eine klare Trennung
zwischen Versicherungsleistungen und Ausgaben für gesamtgesellschaftliche Aufgaben
braucht, die konsequent aus Steuermitteln zu begleichen sind“, fordert Dausend. „Hierfür
sind auch neue Finanzierungsquellen zu erschließen.“ Für die Bürger*innen sei schlichtweg
nicht nachvollziehbar, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck die Sozialversicherung gesamtgesellschaftliche
Aufgaben erfülle. Stattdessen werde die Sozialversicherung zusehends
zum Spielball politischer Eingriffe.
Zudem sollten im Zuge einer Reform die Gestaltungsmöglichkeiten der sozialen Selbstverwaltung
erweitert werden. Eine verbindliche Aufnahme der Selbstverwaltung in das Grundgesetz
würde den ehrenamtlich geleiteten Vorständen und Verwaltungsräten ein Klagerecht
gegen staatliche Zugriffe ermöglichen, so wie dies anderen Körperschaften des öffentlichen
Rechts bereits zusteht. Auch in Fragen der Finanzhoheit sollte die Selbstverwaltung der gesetzlichen
Kranken-, Renten- und Unfallversicherung gestärkt werden. So ließe sich die
Selbstverwaltung als Teil gelebter Demokratie in Deutschland stärken.
Mit Blick auf den bröckelnden gesellschaftlichen Zusammenhalt mahnt Luttmer-Bensmann:
„Das System der sozialen Sicherung ist ein hohes Gut, das es zu schützen gilt. Mit der Verlässlichkeit
der sozialen Sicherungssysteme steht und fällt auch die Stabilität unserer Demokratie.“
Frankfurt, 12.06.2026
Der ACA-Bundesvorstand